Tabletnutzung ab 2024/25

Ausdehnung des Tabletkonzeptes auf die Stufen 7-10

Mit dem Schuljahr 2024/25 weitet das Märkische Gymnasium die in der Einführungsphase erprobte Arbeit mit schülereigenen Tablets auf die Mittelstufe aus. Damit werden ab dem kommenden Schuljahr etwa 600 Schülerinnen und Schüler des MGH in den Jahrgangsstufen 7-Q2 mit digitalen Geräten im Unterricht arbeiten.

Die Stadt Hamm als Träger unserer Schule setzt auf das Konzept bring your own device (BYOD), wonach die Anschaffung durch die Elternhäuser getragen werden soll. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Gesellschaft für digitale Bildung gibt es einen schuleigenen Onlineshop, über welchen Sie ein, für die Arbeit am MGH empfohlenes, Gerät zu vergleichbar guten Konditionen erwerben können. Das Gerät wird dann zeitnah nach Bestellung fertig eingerichtet an ihr Kind ausgegeben. Für Härtefälle stehen in begrenzter Anzahl Leihgeräte zur Verfügung.

Die zweite Bestellphase läuft
seit dem 17. Juni 2024.

(Zugangsdaten im Elternbrief und auf der IServ-Startseite)

So läuft die Bestellung

Sie haben Fragen?

 

In den letzten Monaten haben wir in vielen Gesprächen mit der Elternpflegschaft, der Schüler*innenvertretung und dem Kollegium die Rahmenbedingungen für die Tableteinführung optimiert.

Für ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung!

Unsere Informationsabende haben bereits Ende April 2024 stattgefunden. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per Mail an
digitalisierung@das-mgh-hamm.de

Weitere Hinweise zur Tableteinführung finden Sie unten auf dieser Seite in den Frequently Asked Questions (FAQ). Dort finden Sie auch Antworten auf die Fragen der Informationsabende und aus den Mails, die uns zu diesem Thema erreichen. Falls ihre Frage nicht dabei ist, melden Sie sich z.B. per Mail bei uns!
Wenn Sie sich umfassender über den Stand der Digitalisierung am MGH infomieren wollen, empfehlen wir unsere Übersichtsseite zur Digitalisierung.

FAQ [Stand: 17.06.2024]

1. Welches Gerät wird empfohlen und welche Kosten kommen auf uns zu?

Für das vom MGH empfohlene Gerät (iPad 10. Gen, 64 GB) ergibt sich über unseren Kooperationspartner ein Gesamtpreis von voraussichtlich 568,90 € (in Kombination mit Hülle und Apple Pencil USB-C) bzw. 532,90 €  (in Kombination mit Hülle und DEQSTER Pencil2). Bei Sofortkauf werden 3% Skonto als Ermäßigung angeboten. Maßgeblich sind die im Online-Shop angezeigten Preise.

Hinweis: Durch eine Preissenkung der UVP durch Apple wurden die Gerätepreise am 13.05. reduziert. Diese Reduktion gilt sowohl für bereits bestellte Geräte, als auch für weitere Bestellungen und wirkt sich auch auf die Kosten der optionalen Versicherung aus. Eine Anpassung der Anzeige im Onlineshop erfolgt zeitnah - sollten Sie bereits bestellt haben, erhalten Sie in Kürze eine Bestätigung mit dem neuen, reduzierten Preis.

Im Finanzierungsmodell sind beispielhaft bei 36 Monaten Laufzeit über die Santander-Bank und 0% Zinsen ab 13,10 € im Monat zu zahlen.

Optional (und von uns empfohlen) steht im Onlineshop auch eine 36-monatige Versicherung zur Auswahl bereit.


Anforderung an privat beschaffte Geräte

Um eine reibungslose Einbindung in das MDM der Schule zu ermöglichen und damit die Nutzung der schulrelevanten Bildungsapps zu sichern, ist es notwendig, dass das genutzte Gerät das Betriebssystem iPadOS 17 unterstützt.

2. Müssen wir über den Onlineshop bestellen oder können wir das Gerät auch selbst kaufen?

Grundsätzlich haben Sie als Eltern zwei Optionen, um ihr Kind zum kommenden Schuljahr mit einem geeigneten digitalen Endgerät auszustatten.

Entweder nutzen Sie die komfortable Möglichkeit der Sammelbestellung über unseren Partner Gesellschaft für digitale Bildung 

oder

Sie beschaffen selbst ein geeignetes Gerät und lassen dieses dann in das Mobile Device Mangement (MDM) der Schule aufnehmen.


Kauf über die Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)

Wenn Sie sich für den Kauf über unseren Kooperationspartner entscheiden, steht im Shop das von der Schule empfohlene Apple iPad (10. Generation) mit entsprechendem Zubehör zur Auswahl zur Verfügung. Das Gerät wird fertig eingerichtet und ins WLAN der Schule eingebunden an ihr Kind ausgegeben. Alle schulisch relevanten Apps können aus dem "Self-Service" kostenfrei heruntergeladen werden. Über das MDM werden Beschränkungen zum Surfen im Internet und zur Nutzung von Apps umgesetzt, die in ihrem Heimnetzwerk allerdings nicht greifen.

Die Installation privater Apps und die Anbindung an Cloud-Dienste ist nur mit einer persönlichen Apple-ID möglich - dies ist aber keine Voraussetzung zur Nutzung des Gerätes und bietet im schulischen Kontext auch keinen Vorteil.

Erste Bestellphase: 24. April bis 19. Mai 2024 – geplante Auslieferung vor den Sommerferien
Zweite Bestellphase: ab dem 17. Juni 2024 – für Quereinsteigende der EF und Nachzügler


Selbstbeschaffung und Einbindung ins MDM

Wenn Sie bereits über ein Gerät verfügen oder auf privatem Wege ein passendes Gerät anschaffen wollen, kann ihr Kind dies in der Schule selbstverständlich auch nutzen. Um die Bildungsapps, den obligatorischen Prüfungsmodus und das Internet nutzen zu können, muss das Gerät in das MDM der Schule aufgenommen werden. Hierfür fallen keinerlei Kosten an. Für das Einbinden ist ein Zurücksetzen des Gerätes nicht zwingend notwendig, wir würden sie dennoch bitten, wichtige (schulische) Daten zu sichern.

Die Einrichtung nehmen wir hier vor Ort am MGH vor (Hinweis: Nach zahlreichen Rückmeldungen von Ihnen und nach Verhandlungen mit der Stadt ist kein Einschicken der Geräte und auch keine damit verknüpfte Gebühr mehr erforderlich). Das Gerät erhält ihr Kind wenige Tage später fertig eingerichtet und auch ins WLAN der Schule eingebunden von uns zurück. Alle schulisch relevanten Apps können dann kostenfrei aus dem “Self-Service” heruntergeladen werden.

Die Installation privater Apps und die Anbindung an Cloud-Dienste ist weiterhin über die persönliche Apple-ID möglich.

3. Was passiert, wenn mein Kind das MGH zum Ende des Schuljahres verlässt?

Sollte ihr Kind nach diesem Schuljahr das MGH verlassen, ist eine Tablet-Anschaffung selbstverständlich nicht notwendig - sie können aber dennoch vom Finanzierungsangebot unseres Kooperationspartners Gebrauch machen. Die Finanzierung des Gerätes läuft dann wie vereinbart weiter und Sie können das Gerät ohne weitere Einschränkungen nutzen.

Für den Fall, dass die Versetzung in die Klassenstufe 7 zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sicher ist, können Sie eine zweite Bestellphase (Ende Juni 2024) nutzen, die eigentlich für Quereinsteigende der gymnasialen Oberstufe vorgesehen ist. Sollte ihr Kind die Versetzung nicht schaffen, ist eine Stornierung der Bestellung aus dieser zweiten Bestellphase bis zum 28.06. um 12.00 Uhr möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auch von den Klassenleitungen ihrer Kinder.

4. Warum werden iPads der Firma Apple empfohlen?

Als öffentliche Schule können und werden wir Ihnen nicht vorgeben, mit welchen Geräten welcher Firmen ihre Kinder im schulischen Kontext zu arbeiten haben. Es gibt viele Argumente hinsichtlich einer Offenheit für verschiedene Anbieter und der Notwendigkeit einen breit angelegten digitalen Bildung, die über die Nutzung eines einzelnen digitlaen Ökosystems hinausgeht. Dennoch sind wir als MGH im Rahmen der Entscheidungen der Stadt Hamm als Schulträger mit einer digitalen Infrastruktur ausgestattet worden, die auf die Nutzung von Apple-Geräten ausgelegt ist. So sind alle Leihgeräte der Schule iPads, ebenso die Dienstgeräte im Kollegium. Außerdem verfügt jeder Raum über ein Präsentationsmedium mit Apple-TV, sodass vom iPad aus eine unkomplizierte Verbindung per Air-Play möglich ist.

Darüber hinaus gilt:

  1. Das iPad hat einen hohen Sicherheitsstandard. Virenanfälligkeit ist nach wie vor nahezu nicht gegeben.
  2. Es ist „instant on“ und somit in Sekunden arbeitsbereit.
  3. Ein hoher Datenschutzstandard ermöglicht die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Für das iPad gibt es ein großes Angebot an schulisch relevanten und durch Apple geprüften Apps, die zentral über den Apple School Manager verwaltbar sind.
  5. Das iPad läuft mit einem zuverlässigen Betriebssystem. Auch nach Jahren der Benutzung ist die Arbeit an einem iPad noch flüssig und stabil. Apple sorgt langfristig für das Ausbringen von Updates und schließt Sicherheitslücken verlässlich.
  6. Die Akkulaufleistung ist über Jahre konstant und sichert die Arbeit im Unterricht.
  7. Das iPad ist kompatibel mit sämtlich relevanter Software.
5. Ersetzt das iPad die gedruckten Schulbücher und Übungshefte?

Es wird Schulbücher digitalisiert auf dem iPad geben. Aktuell ist es so, dass die Verwaltung der digitalen Schulbuchlizenzen von den Verlagen unterschiedlich realisiert wird. Es ist nicht ganz einfach, diese Lizensierung für alle eingeführten Schulbücher auf den Geräten umzusetzen. Unser Ziel ist allerdings ein möglichst flächendeckendes digitales Angebot ab der Mittelstufe (Jahrgang 7), sodass die Rucksäcke leichter werden. Die Finanzierung der Schulbücher erfolgt nach wie vor über einen durch die Schulkonferenz festgesetzten Eigenanteil – weitere Kosten werden über das Budget der Schule für alle Schüler*innen getragen – dazu zählt etwa auch die Lizenzgebühr für die Verwaltung der iPads im Mobile Device Management „jamf“ durch die schulischen Administratoren.

Analoge Schulbücher haben nicht ausgedient. Auch hier wird es noch einen Bestand zur Ausleihe geben – in vielen unterrichtlichen Situationen  ist das iPad als einziges Medium auch gar nicht zielführend. In der Einführungsphase werden aktuell über den Eigenanteil eBooks für die Fächer Englisch und Mathematik angeschafft. Der über viele Jahre zu erwerbene graphische Taschenrechner wird in einer Bildungsapp realisiert. So verschiebt sich die Investition hin zu digitalen Hilfsmitteln und Unterlagen stehen zentral auf dem iPad zur Verfügung.

6. Wie wird das iPad im Unterricht genutzt?

In der verlinkten PDF finden Sie einige Beispiele zur Tablet-Nutzung im Unterricht. Auch unter Punkt 9. sind in den Präsentationen der Informationsabende weitere Hinweise zu finden.

iPad Nutzung am MGH - Beispiele (Pdf-Datei)

7. Gibt es Unterstützung bei Finanzierungsschwierigkeiten?

Sollte Ihnen eine Anschaffung nicht möglich sein oder die zeitgleiche Ausstattung mehrerer Geschwisterkinder Sie vor besondere Herausforderungen stellen, sprechen Sie uns bitte über das jeweilige Klassenleitungsteam an. Wir werden dann gemeinsam eine Lösung in Form eines Leihgerätes finden.

Wir bitten jedoch darum, genau zu prüfen, ob bei einer Finanzierung von 36 Monaten mit 0% Verzinsung und einer monatlichen Belastung zwischen 14,- und 25,- € die eigene Anschaffung nicht doch möglich ist.

Zur Information
Das iPad zählt in Hamm zum persönlichen Schulbedarf und muss daher ggf. von den 195 € pro Schuljahr finanziert werden, die Berechtigte des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Hamm, bei ihren Sachbearbeiter*innen oder direkt bei der Bildungsbegleiterin des kommunales Jobcenters am MGH:

Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Hamm

Ihre Ansprechpartnerin am MGH: Bildungsbegleiterin Marie Berg

8. Was ist ein MDM und was bewirkt es auf dem Gerät?

Nach Rücksprache mit den IT-Verantwortlichen der Stadt Hamm, dem Hammer IT und Schulsupport (HITS), sind folgende Informationen zur Nutzung des MDMs zu berücksichtigen:

  • Es wird der Einsatz von Konfigurationsprofilen mit bestimmten Steuerungsmöglichkeiten ermöglicht, deren Funktionsweise(n) durch die Schule selbst festgelegt werden
  • Es wird die Installation durch die Schule festgelegter und für den Unterricht benötigter Software (Apps) ermöglicht (SelfService)
  • Auf den Geräten befindliche Dateien (Dokumente, Fotos usw.) können NICHT eingesehen, abgerufen oder weitergeleitet werden
  • u.a. folgende Daten können durch HITS und den schulischen 1st-Level-Support eingesehen werden:

Gerätename (durch SuS vergeben)
Seriennummer
MAC-Adresse
Version des Betriebssystems
Letzte Nutzung (WLAN-Verbindung)
HITS: Geräteortung unabhängig von „Wo ist?“

Der gesamte Funktionsumfang von JamF kann auf der Website von JAMF eingesehen werden.

9. Was passiert im Falle eines Diebstahls / Verlust / Beschädigung des iPads?

Sollte das von Ihnen angeschaffte Gerät in der Schule beschädigt oder gestohlen werden, gelten dieselben Bedinungen wie auch bei anderen privaten Gegenständen: Bei Einbruchdiebstahl greift in vielen Fällen die Außenversicherung ihrer Hausratversicherung - fragen Sie hierzu bei ihrem Versicherungsunternehmen gezielt nach. Eine Versicherung seitens der Schule oder der Stadt im Falle von Beschädigung oder Diebstahl besteht nicht, da es sich um ein privates Gerät handelt.

Sollten Sie keine Absicherung über die Hausratversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Tabletversicherung abzuschließen. Falls Sie ein Schließfach in der Schule angemietet haben, besteht übrigens ein Versicherungsschutz bis zu einem Höchstwert von 3.000 €.

Wenn sie das Gerät über die Gesellschaft für digitale Bildung erwerben, können Sie im Rahmen des Bestellprozesses auch können Sie auch die Versicherung schoolProtect premium (36 Monate) abschließen, die neben einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl auch einen Displaybruch und weitere Schadensfälle ohne Selbstbeteiligung mit abdeckt. Auch privat erworbene Geräte können 1 Jahr rückwirkend versichert werden - Anfragen können an schooltab@gfdb.de gestellt werden.

10. Zum Nachlesen: Die Präsentation im Rahmen der Informationsabende 24./25. April

Die Präsentationen der Elternabende können Sie hier herunterladen (wichtig: einige der Informationen sind nicht mehr aktuell - schauen Sie bitte oben in den laufend aktualisierten Antworten der FAQ nach):

Informationsabend Tableteinführung 2024_Ket
Informationsabend Tableteinführung 2024_Gro

Außerdem stellen wir Ihnen eine auf das MGH abgestimmt Präsentation der Gesellschaft für digitale Bildung zur Verfügung, in der auch Hinweise zur Versicherung und zum Support gegeben werden:

Elternabend_Märkisches-Gymnasium Hamm

11. Ausgabe/Einrichtung der Tablets im Sommer 2024

Option 1: Bestellung über die GfdB

Wenn Sie in der ersten Bestellrunde über unseren Partner Gesellschaft für digitale Bildung bestellt haben, werden die Geräte in dieser Woche an die Stadt Hamm ausgeliefert:

  • Der Hammer IT-Schulsupport (HITS) kümmert sich in den nächsten Tagen um die Einrichtung der Geräte, die anschließend über einen Zugang zu den Bildungsapps und zum WLAN des MGH verfügen.
  • Wenn alles problemlos funktioniert, geben wir die Geräte am letzten Schultag (Freitag, den 05.07.2024) an ihr Kind aus. Einen genauen Zeitplan erhalten Sie per E-Mail über IServ im Konto ihres Kindes.

Option 2: Einbindung eines privaten Gerätes in das MDM der Schule

Wenn Sie sich selbst um die Anschaffung eines Gerätes gekümmert haben, gibt es zwei Zeitfenster zur Einbindung des Gerätes in das MobileDeviceManagement der Schule:

  • Hat ihr Kind das Gerät bereits, erledigen wir alles Notwendige noch vor den Sommerferien – die Einbindung erfolgt von Montag bis Donnerstag in der letzten Unterrichtswoche. Für die Klassen 10 gibt es wegen der Abschlussfahrt nach Berlin frühere Termine. Per IServ werden in den nächsten Tagen eine Checkliste (Aufgabe in IServ) und ein Terminplan verschickt.
  • Wenn das Gerät erst zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung steht, geben Sie es bitte bis spätestens Montag, den 19. August im Sekretariat der Schule ab. Wir kümmern uns dann um die Einbindung und das Gerät kann am ersten Schultag direkt mit allen Funktionen genutzt werden.

Option 3: Beantragung eines Leihgerätes

Wenn Sie für eines oder mehrere ihrer Kinder ein Leihgerät des MGH benötigen, können Sie im Rahmen der Vorgaben die Leihe durch Ausfüllen eines Leihvertrages beantragen.

  • Den Vertrags-Vordruck finden Sie in Papier-Form im Sekretariat. Füllen Sie diesen bitte aus und geben Sie ihn im Sekretariat ab.
  • Das Leihgerät wird dann zu Beginn des neuen Schuljahres ausgegeben. Voraussetzung ist ein ausgefüllter Leihvertrag.