Elternvertretung am MGH
Als Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler des Märkischen Gymnasiums haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich an der Gestaltung von Schule und Unterricht zu beteiligen. Weitere Informationen zu den einzelnen Gremien finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wir freuen uns über ihr Engagement und stehen für Anfragen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns gerne per Mail über den entsprechenden Button unten oder geben Sie ihre Fragen und Ideen über ihre Klassenpflegschaftsvorsitzenden an uns weiter.
Vorsitzende der Schulpflegschaft
Sema Atakli
Elternpflegschaftsvorsitzende des MGH
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (B.A.)
im Amt seit September 2023
Alexandra Becker
stellv. Elternpflegschaftsvorsitzende des MGH
Diplom-Verwaltungswirtin
im Amt seit September 2023
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WhatsApp-Kanal der Elternpflegschaft des MGH:
Mit unserem neuen WhatsApp-Kanal für Eltern können wir Sie an wichtige Termine erinnern, auf besondere Aktionen hinweisen und auch kurzfristig und direkt Informationen von der Schulleitung des MGH an Sie weitergeben.
Mitwirkungsgremien der Elternschaft
Klassenpflegschaft
Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft, die zu Beginn eines jeden Schuljahres den Vorsitz durch Wahl bestimmen. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern und hat neben der Information und dem Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule vor allem die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse zum Thema.
Jahrgangsstufenpflegschaft
In der Sekundarstufe II bilden die Eltern aller Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Gewählt werden für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin bzw. ein Vertreter mit StellvertreterInnen. Die Aufgaben sind analog zu denen der Klassenpflegschaft.
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern des MGH gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie bestimmt die Elternvertretungen für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.
Fachkonferenzen
In den Fachkonferenzen entscheiden alle Lehrerinnen und Lehrer eines Faches gemeinsam mit beratenden Vertretern und Vertreterinnen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schülern über die das Fach betreffenden Angelegenheiten. Dazu gehören etwa die Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, die Grundsätze zur Leistungsbewertung oder die Vorschläge zur Einführung von Lernmitteln.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen. Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Eine genauere Übersicht über den Aufgabenkatalog der Schulkonferenz bietet die Broschüre des Schulministeriums.